Kooperationslinks aus echten Geschäftsbeziehungen sind die sicherste Form des Linkaufbaus – weil sie natürlich entstehen und Google sie als authentisch einschätzt.

Wer verlinkt Makler natürlich?

  • Notare: „Unsere empfohlenen Makler für die Vorab-Beratung"
  • Banken/Finanzberater: „Immobilienpartner für Finanzierungskunden"
  • Architekten: „Vermarktungspartner für unsere Bauvorhaben"
  • Home-Staging-Anbieter: „Makler-Partner für verkaufsbereite Objekte"
  • Umzugsunternehmen: „Unser Immobilienpartner für Umziehende"
  • Steuerberater: „Immobilienexperte für unsere Klienten"

Wie Sie Kooperationslinks anfragen

  1. Bestehende Geschäftsbeziehung als Ausgangspunkt nutzen
  2. Gegenseitigen Nutzen klar formulieren: „Ich verweise meine Kunden an Sie – darf ich auf Ihrer Website als Empfehlung erscheinen?"
  3. Technische Umsetzung anbieten: Fertigen Link-Text oder Banner-Bild mitliefern

Google-Richtlinie: Was erlaubt ist

Echte Kooperationslinks aus Geschäftsbeziehungen sind erlaubt. Was verboten ist: Bezahlter Linktausch ohne echte Beziehung, private Blogetzwerke (PBNs), versteckte Links. Faustregel: Wenn die Verlinkung in einem Zeitungsartikel über Ihre Kooperation erscheinen würde – ist sie legitim.