Kooperationslinks aus echten Geschäftsbeziehungen sind die sicherste Form des Linkaufbaus – weil sie natürlich entstehen und Google sie als authentisch einschätzt.
Wer verlinkt Makler natürlich?
- Notare: „Unsere empfohlenen Makler für die Vorab-Beratung"
- Banken/Finanzberater: „Immobilienpartner für Finanzierungskunden"
- Architekten: „Vermarktungspartner für unsere Bauvorhaben"
- Home-Staging-Anbieter: „Makler-Partner für verkaufsbereite Objekte"
- Umzugsunternehmen: „Unser Immobilienpartner für Umziehende"
- Steuerberater: „Immobilienexperte für unsere Klienten"
Wie Sie Kooperationslinks anfragen
- Bestehende Geschäftsbeziehung als Ausgangspunkt nutzen
- Gegenseitigen Nutzen klar formulieren: „Ich verweise meine Kunden an Sie – darf ich auf Ihrer Website als Empfehlung erscheinen?"
- Technische Umsetzung anbieten: Fertigen Link-Text oder Banner-Bild mitliefern
Google-Richtlinie: Was erlaubt ist
Echte Kooperationslinks aus Geschäftsbeziehungen sind erlaubt. Was verboten ist: Bezahlter Linktausch ohne echte Beziehung, private Blogetzwerke (PBNs), versteckte Links. Faustregel: Wenn die Verlinkung in einem Zeitungsartikel über Ihre Kooperation erscheinen würde – ist sie legitim.