AI-Bildgeneratoren wie Midjourney und DALL-E können Raumvisualisierungen in Sekunden erstellen. Aber darf ein Makler KI-generierte Bilder in Exposés verwenden? Und was bedeutet das für SEO?

Rechtliche Lage 2026

KI-generierte Bilder sind in Deutschland urheberrechtlich nicht durch den Prompter geschützt (BGH-Rechtsprechung zu AI-generierten Werken ist noch im Fluss – Stand 2026 gilt: kein klassisches Urheberrecht für reine Prompt-Outputs). Das bedeutet: Jeder könnte dieselbe Visualisierung nutzen. Für Makler wichtiger: Das Irreführungsverbot nach UWG. KI-generierte Bilder, die einem echten Objekt nicht entsprechen, können als täuschend eingestuft werden.

Erlaubte Anwendungsfälle

  • Renovierungs-Visualisierungen: „So könnte die Küche nach einer Renovierung aussehen" – klar als Visualisierung kennzeichnen
  • Einrichtungsvorschläge: Leere Räume möbliert zeigen (virtuelle Möblierung, nicht KI)
  • Website-Illustrationen: Generische KI-Bilder für Blogartikel (kein Objektbezug)

Was nicht erlaubt ist

  • KI-generierte Bilder als echte Objektfotos präsentieren ohne Kennzeichnung
  • Zustände zeigen, die nicht der Realität entsprechen (z. B. KI-renovierter Altbau, der tatsächlich renovierungsbedürftig ist)

SEO-Auswirkungen

Google kann KI-generierte Bilder zunehmend erkennen. In der Google-Bildersuche werden originale, authentische Fotos bevorzugt. Für Exposés: Echte Fotos haben klaren SEO-Vorteil gegenüber KI-Bildern.