Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Es gilt für viele private Websites, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten – und damit potenziell auch für Maklerwebsites, die Immobiliendienstleistungen vermarkten.

Was das BFSG von Maklerwebsites fordert

Grundlage ist die WCAG 2.1 Level AA. Konkrete Anforderungen:

  • Ausreichender Farbkontrast (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen per Tastatur bedienbar
  • Alt-Texte für alle informativen Bilder
  • Formulare korrekt gelabelt (label für jedes Input-Element)
  • Klarer Fokus-Indikator für Tastaturnutzer
  • Keine reinen Farb-Signale (z. B. Fehler nur durch rote Farbe)

SEO-Bonus durch Barrierefreiheit

Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen sind gleichzeitig SEO-Maßnahmen:

  • Alt-Texte für Bilder → besser für Google Bildersuche
  • Semantisches HTML (h1, h2, nav, main) → bessere Crawlability
  • Klare Sprache und Struktur → niedrigere Absprungrate
  • Schnelle Ladezeiten (Core Web Vitals) → oft auch barrierefrei

Schnell-Audit für Maklerwebsites

Browser-Plugin WAVE (wave.webaim.org) prüft die wichtigsten Barrierefreiheitsprobleme kostenlos. Lighthouse in Chrome DevTools hat ebenfalls einen Accessibility-Score.