Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Es gilt für viele private Websites, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten – und damit potenziell auch für Maklerwebsites, die Immobiliendienstleistungen vermarkten.
Was das BFSG von Maklerwebsites fordert
Grundlage ist die WCAG 2.1 Level AA. Konkrete Anforderungen:
- Ausreichender Farbkontrast (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen per Tastatur bedienbar
- Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Formulare korrekt gelabelt (label für jedes Input-Element)
- Klarer Fokus-Indikator für Tastaturnutzer
- Keine reinen Farb-Signale (z. B. Fehler nur durch rote Farbe)
SEO-Bonus durch Barrierefreiheit
Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen sind gleichzeitig SEO-Maßnahmen:
- Alt-Texte für Bilder → besser für Google Bildersuche
- Semantisches HTML (h1, h2, nav, main) → bessere Crawlability
- Klare Sprache und Struktur → niedrigere Absprungrate
- Schnelle Ladezeiten (Core Web Vitals) → oft auch barrierefrei
Schnell-Audit für Maklerwebsites
Browser-Plugin WAVE (wave.webaim.org) prüft die wichtigsten Barrierefreiheitsprobleme kostenlos. Lighthouse in Chrome DevTools hat ebenfalls einen Accessibility-Score.