Seit 2014 sind Energieausweis-Angaben in Immobilien-Inseraten Pflicht – und viele Makler riskieren täglich Bußgelder durch fehlende oder unvollständige Angaben.

Was in jedem Inserat stehen muss

Laut § 87 GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen in kommerziellen Immobilien-Anzeigen folgende Angaben enthalten sein, wenn ein Energieausweis vorhanden ist:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (kWh/m²a)
  • Wesentliche Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Wohngebäudes
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Wann kein Energieausweis vorliegt

Wenn noch kein Energieausweis vorhanden ist: Im Inserat muss klar angegeben sein, dass kein Energieausweis vorliegt und warum (z. B. „Energieausweis liegt noch nicht vor, wird nach Beauftragung beschafft").

Sanktionen bei Verstößen

Bußgelder bis 15.000 € pro Verstoß möglich. Zusätzlich: Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände mit Schadensersatzforderungen.

Compliance-Tipp

Erstellen Sie eine Inserat-Vorlage mit Pflichtfeldern für Energieausweis-Angaben. Jedes Inserat wird vor Veröffentlichung gegen diese Checkliste geprüft. Wenn der Energieausweis noch nicht vorliegt: Beauftragung sofort nach Mandatsübernahme.