Seit 2014 sind Energieausweis-Angaben in Immobilien-Inseraten Pflicht – und viele Makler riskieren täglich Bußgelder durch fehlende oder unvollständige Angaben.
Was in jedem Inserat stehen muss
Laut § 87 GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen in kommerziellen Immobilien-Anzeigen folgende Angaben enthalten sein, wenn ein Energieausweis vorhanden ist:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (kWh/m²a)
- Wesentliche Energieträger der Heizung
- Baujahr des Wohngebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Wann kein Energieausweis vorliegt
Wenn noch kein Energieausweis vorhanden ist: Im Inserat muss klar angegeben sein, dass kein Energieausweis vorliegt und warum (z. B. „Energieausweis liegt noch nicht vor, wird nach Beauftragung beschafft").
Sanktionen bei Verstößen
Bußgelder bis 15.000 € pro Verstoß möglich. Zusätzlich: Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände mit Schadensersatzforderungen.
Compliance-Tipp
Erstellen Sie eine Inserat-Vorlage mit Pflichtfeldern für Energieausweis-Angaben. Jedes Inserat wird vor Veröffentlichung gegen diese Checkliste geprüft. Wenn der Energieausweis noch nicht vorliegt: Beauftragung sofort nach Mandatsübernahme.