Fehlende oder fehlerhafte Impressum- und Datenschutzerklärungen sind die häufigste Abmahnquelle für Maklerwebsites. Diese Liste zeigt, welche Fehler besonders oft vorkommen.
Impressum: 7 häufige Fehler
- Kein vollständiger Name: Nur „Max Muster Immobilien" ohne vollen Vor- und Nachnamen des Inhabers (bei Einzelunternehmen).
- Fehlende Berufsbezeichnung: „Immobilienmakler" und zuständige Aufsichtsbehörde (IHK) müssen genannt sein.
- Keine USt-IdNr.: Pflicht für Unternehmen, die Umsatzsteuer ausweisen.
- Falsche Erreichbarkeit: Impressum in weniger als 2 Klicks von jeder Seite erreichbar sein muss.
- Veraltete Adresse: Nach Umzug nicht aktualisiert – Abmahnrisiko.
- Fehlende Streitschlichtung: Link zur EU-Streit-schlichtungsplattform und eigene Aussage zur Teilnahme/Nichtteilnahme.
- Copy-Paste-Impressum: Impressum eines anderen Büros kopiert – führt zu falschen Angaben.
Datenschutzerklärung: 5 häufige Fehler
- Veraltetes Tool-Inventar: Google Analytics 3 noch in der DSE, obwohl GA4 seit Jahren im Einsatz.
- Fehlende YouTube/Google Maps Einbindung: Wenn auf der Website vorhanden, muss es in der DSE stehen.
- Fehlende Bewertungsanfragen-Dokumentation: Post-Sale-E-Mails für Bewertungen brauchen eine Rechtsgrundlage in der DSE.
- Keine Auftragsverarbeiter-Liste: Alle Dienstleister, die Daten verarbeiten (Hosting, E-Mail-Provider, CRM), müssen als Auftragsverarbeiter genannt sein.
- Kein Datum: Datenschutzerklärungen sollten ein aktuelles „Stand"-Datum tragen.