Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Immobilienmakler, Kunden unter bestimmten Voraussetzungen zu identifizieren. Gleichzeitig schützt die DSGVO die Daten der Kunden. Diese beiden Anforderungen müssen in Einklang gebracht werden.

Wann gilt die GwG-Pflicht für Makler?

Makler unterliegen dem GwG bei Kauf-, Verkaufs- und Mietverträgen über Immobilien ab einem bestimmten Transaktionswert. Die Schwelle liegt bei 10.000 € Barumsatz für einzelne Transaktionen. Praxis: In der Immobilienbranche sind Bartransaktionen selten – aber Geldwäscheprüfungspflichten bestehen auch bei verdächtigen Transaktionsmustern unabhängig vom Betrag.

Welche Daten müssen erhoben werden?

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift
  • Art des Ausweisdokuments und Dokumentennummer

Ausweiskopie: DSGVO-konforme Handhabung

Ausweiskopien dürfen nur für GwG-Zwecke gespeichert werden und müssen nach Wegfall des Zwecks gelöscht werden (spätestens nach 5 Jahren gemäß § 8 GwG). In der Datenschutzerklärung und im Verarbeitungsverzeichnis muss die GwG-Identifikation als Verarbeitungstätigkeit aufgeführt sein. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Die GwG-Anforderungen ändern sich regelmäßig – konsultieren Sie Ihren Steuerberater oder einen auf GwG spezialisierten Anwalt.